29.06.2016 – Wahlkreis
Markus Kurth: „Auch, wenn insbesondere die CDU das anders sieht: Die Vorschläge des Bund-Länder-Treffens zur finanziellen Entlastung der Kommunen greifen zu kurz! Wenn der Bund wirklich die Kommunen unterstützen möchte, dann nicht über eine Weiterreichung von Umsatzsteueranteilen, sondern über eine erhöhte Übernahme der Kosten der Unterkunft. Gerade Dortmund würde davon profitieren.“
Der Bund plant, die Mittel zur Finanzierung des Bundesteilhabegesetzes zu fast 70% an die Kommunen über Umsatzsteueranteile weiterzureichen. Diese Mittel in Höhe von 3,4 Mrd. Euro würden damit ‚per Gießkanne‘ über das Bundesgebiet verteilt. Nur etwa 30% der Entlastungen (1,6 Mrd. Euro) sollen dagegen über die Übernahme der Kosten für Unterkunft durch den Bund erfolgen. Eine erhöhte Übernahme der Kosten für Unterkunft hätte aber zur Folge, dass insbesondere Kommunen mit hohen Sozialausgaben und damit einem hohen Entlastungsbedarf unterstützt würden. Das wäre eine deutlichere Entlastung auch für Dortmund als die nun beschlossenen Maßnahmen.
Markus Kurth: „Es ist mehr als schade, dass sich der Bund inzwischen gänzlich von der Idee verabschiedet hat, das Bundesteilhabegesetz direkt mit zu finanzieren. Mit dieser Ko-Finanzierung wäre sowohl eine Entlastung der Kommunen als auch eine Verbesserung der Versorgung der Menschen mit Behinderung möglich gewesen. Diese Chance ist damit vertan.“
Ulrich Langhorst: „Dass der Bund sich an den Kosten der Unterbringung und Versorgung der zu uns Geflüchteten beteiligen möchte, ist kein Akt der Gnade, sondern längst überfällig und kommt im Grunde zu spät. Der aktuelle, aber auch der folgende Haushalt der Stadt Dortmund ist insbesondere durch die fehlende Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Unterbringung und Integration der Geflüchteten sehr ‚auf Kante genäht‘. Insofern ist es nur recht und billig, wenn der Bund seiner Aufgabe zur Finanzierung dieser Kosten nachkommt.
Mit einer strukturellen finanziellen Entlastung der Kommunen hat das auch allerdings weiterhin nichts zu tun. Die anfallenden Kosten bei der Unterbringung der Geflüchteten werden anteilig vom Bund übernommen. Eine strukturelle dauerhafte Unterfinanzierung in anderen Bereichen wird damit nicht behoben. Eine wirkliche Entlastung der Kommunen sieht anders aus!“