12.08.2016 – Rentenpolitik
Den Forschungsbericht können Sie hier herunterladen. Die Hinweise, wonach sich auch künftig die Zahl der EmpfängerInnen von Grundsicherung wegen Alters erhöhen wird, ergeben sich aus der Zunahme a) der EmpfängerInnen von Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, b) der EmpfängerInnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sowie c) der Personen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Bemerkenswert ist auch, dass vor allem jüngere Personen Grundsicherung im Alter beziehen. So ist der Anteil aller Personen in Deutschland bis 69 Jahren im Grundsicherungsbezug bei 4,3%, während der Anteil derjenigen ab 85 Jahren bei „nur“ 2,1% liegt.