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11.11.2022 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales, Grüne Politik

Haushaltsausschuss gibt den Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung sowie für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer frei

(Berlin/11.11.2022) Zum Entsperrungsbeschluss des Haushaltsausschusses im Rahmen der Bereinigungssitzung erklärt Markus Kurth, Berichterstatter für den Einzelplan Arbeit & Soziales der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Ein wichtiger Erfolg, der gestern beschlossen wurde, ist die Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung sowie für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer noch im Haushalt 2022. Wir haben in den letzten Monaten viel gerungen, konnten allerdings keine Einigung mit den Bundesländern erzielen, die sich hälftig beteiligen sollten. 500 Millionen Euro Bundesmittel werden nun in eine Stiftung überführt, die noch in diesem Jahr gegründet werden soll. Die berechtigten Personen erhalten aufgrund eines biografischen Bruchs durch Verlassen ihrer ursprünglichen Heimat oder durch die Wiedervereinigung und Rentenüberleitung nur sehr niedrige Renten. Diese Härten wollen wir symbolisch anerkennen und finanziell abmildern. Die Betroffenen können noch 2023 einen Antrag auf einmalig pauschale Geldleistung stellen. Wichtig war uns in diesem Kontext aber auch, dass der Bund nicht für die Länder einspringt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich nun als erstes Bundesland von Seiten aller demokratischen Parteien in Regierung und Opposition dazu bekannt, sich hälftig zu beteiligen. Wir erwarten, dass alle anderen Bundesländer ebenfalls ihrer Verantwortung gerecht werden und diesem Beispiel folgen.“

 
 
 
 
 
 

 

 
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