Mit
dem Beginn der 16. Wahlperiode und dem Beschluss über die Weitergeltung
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sind neue Regelungen
über die Behandlung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von
Abgeordneten sowie die damit verbundene Veröffentlichung in Kraft
getreten.
Die wichtigsten neuen Regelungen im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften werden hier kurz erläutert:
Nach
dem Abgeordnetengesetz sind Nebentätigkeiten und die daraus erzielten
Einkünfte zwar grundsätzlich zulässig, im Mittelpunkt der Tätigkeit
eines Abgeordneten muss jedoch die Ausübung des Mandats stehen. Für die
Ausübung des Mandats dürfen Abgeordnete keine anderen als die gesetzlich
vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen.
Verstöße hiergegen führen zu Sanktionen - unrechtmäßige Zuwendungen
müssen abgeführt werden.
Zu den gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen
zählen die Abgeordnetenentschädigung, die Kostenpauschale und andere,
den Abgeordneten nach dem Abgeordnetengesetz zustehenden Leistungen.
Alle MdB sind darüber hinaus verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten vor der
Mitgliedschaft im Bundestag sowie bestimmte Tätigkeiten neben dem
Mandat, näher zu bezeichnende Einkünfte neben dem Mandat sowie Spenden
oberhalb festgelegter Mindestgrenzen dem Bundestagspräsidenten
anzuzeigen. Die Veröffentlichungspflicht betrifft Tätigkeiten und
Einkünfte, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame
Interessenverknüpfungen hinweisen können. Bei Verstößen gegen das Verbot
der Annahme unzulässiger Zuwendungen oder Vermögensvorteile und die
genannten Anzeigepflichten sind Sanktionen vorgesehen. Die nähere
Ausgestaltung ist den Verhaltensregeln vorbehalten.
Regelungen in den Verhaltensregeln
In
den Verhaltensregeln (= Anlage 1 der Geschäftsordnung des Bundestages)
wurden insbesondere die Bestimmungen über den Umfang der
Anzeigepflichten sowie über die Veröffentlichung verändert.
Nebentätigkeiten
Anzuzeigen
sind entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbständig oder im
Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden. Hiervon ist auch
eine eventuell neben dem Mandat fortgeführte Berufstätigkeit betroffen.
Die Anzeigepflicht für die Erstattung von Gutachten, für publizistische
und Vortragstätigkeiten entfällt, wenn die Höhe der jeweils
vereinbarten Einkünfte 1.000 € pro Monat oder 10.000 € pro Jahr nicht
übersteigt.
Anzuzeigen sind des Weiteren Tätigkeiten als Mitglied
eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder
sonstigen Gremiums eines Unternehmens oder einer Körperschaft oder
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Das Bestehen und der Abschluss von
Vereinbarungen, wonach dem Bundestagsmitglied während oder nach
Beendigung seiner Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder
Vermögensvorteile zugewendet werden sollen, unterliegen ebenso der
Anzeigepflicht wie die Beteilung an Kapital- oder
Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher
Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird.
Die Angaben werden im Amtlichen Handbuch und im Internet veröffentlicht.
Nebeneinkünfte
Anzeige
der Höhe der Einkünfte aus anzeigepflichtigen Tätigkeiten oder
Verträgen, sofern diese im Monat 1.000 € oder im Jahr 10.000 €
übersteigen. Dabei sind Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-,
Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Die Betragsgrenzen
beziehen sich auf einzelne Tätigkeiten, nicht auf die Summe aller
Nebentätigkeiten.
Die Höhe von anzeigepflichtigen Einkünften wird vom
Bundestagspräsidenten veröffentlicht. Die jeweiligen Einkünfte werden
hierzu jedoch drei Einkommensstufen zugeordnet und entsprechend
ausgewiesen (1. Stufe: einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte
von 1.000 bis 3.500 €, 2. Stufe: Einkünfte bis 7.000 €,
Stufe: Einkünfte über 7.000 €).
Sanktionen
Das
Verfahren zur Feststellung und Sanktionierung möglicher Verstöße gegen
die Verpflichtungen aus dem Abgeordnetengesetz bzw. den Verhaltensregeln
wird in § 8 der Verhaltensregeln näher umschrieben.
Erklärung
Ich
übe nach eigener Prüfung gemäß den Verhaltensregeln weder
veröffentlichungspflichtige Nebentätigkeiten aus noch erziele ich
veröffentlichungspflichtige Nebeneinkünfte.