19.06.2023 – Grüne Politik
Dieses Bundesförderprogramm hat Sport- und Schwimmhallen im Blick ebenso wie Jugendclubs, Kinos, Kulturzentren, Begegnungsstätten und Bibliotheken. Städte und Gemeinden können bis zum 15. September 2023 Fördermittel für Projekte beantragen, die nicht nur den Ort als gebauten Raum energetisch sanieren sondern gleichzeitig auch die soziale Infrastruktur adressieren, um so den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration, die dem jeweiligen Ort innewohnt, zu stärken.
Den gesellschaftlichen Zusammenhalt wollen wir in den Mittelpunkt rücken und die Lebensqualität in den Kommunen stärken und erhöhen, deshalb gehen wir den kommunalen Sanierungsstau zukunftsorientiert und klimaresilient an. Damit jedes Kind, jede/r Jugendliche und auch jede/r Erwachsene von den wertvollen, gesellschaftlichen Einrichtungen langfristig profitieren kann.
Als Mitglied im Haushaltsausschuss bin ich davon überzeugt, dass diese Bundesförderprogramm, welches der Haushaltsausschuss mit 400 Millionen Euro ermöglicht, ein wesentlicher, valider und beständiger Baustein ist, um die sozialen Einrichtungen unserer Kommunen vor Ort wieder gut und integrativ aufzustellen und zu sanieren.