Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet Antrag zur Gleichbehandlung von Arbeitslosen und Erwerbstätigen beim Ehrenamt.
Seit dem 1. April 2011 werden Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement auf die Leistungen nach dem SGB II und XII angerechnet. Eine solche durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz eingeführte neue Gesetzeslage schmälert den Anreiz der Sozialleistungsbeziehenden auf ein Ehrenamt und benachteiligt sie gegenüber erwerbstätigen Personen, die keine SGB II- oder XII-Leistungen empfangen.
Wir wollen eine Anrechnungsfreiheit auf Leistungen des SGB II und XII analog zu den Regelungen im Einkommenssteuerrecht in Höhe von monatlich 175 Euro sowie bei Aufwandsentschädigungen analog zu den diesen Betrag übersteigenden Freibeträgen der jeweiligen Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder und bringen einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag ein.
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