Asylbewerberleistungsgesetz: Hinhaltetaktik der Bundesregierung beenden
Am Mittwoch, den 20. Juni, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz.
Hierzu erklären Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik und Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Flüchtlingspolitik:
Wieder einmal kann das Bundesverfassungsgericht der Untätigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung ein Ende setzen. Bereits im November 2010 hat die Bundesregierung öffentlich eingestanden, dass die abgesenkten Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind. Unternommen hat sie seitdem nichts. Das Gericht muss nun erneut die Arbeit der Bundesregierung zur Neuberechnung der Leistungen für Asylsuchende übernehmen. Asylsuchende haben selbstverständlich ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Die Grundsätze unserer Verfassung gelten für alle Menschen in Deutschland. Die Leistungen für Asylsuchende betragen aber nur rund zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfänger. Zudem ist die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Geduldeten auf die unabweisbar notwendige Behandlung "akuter Schmerzzustände" beschränkt.
Die Diskriminierung muss ein Ende haben. Wir fordern schon seit Jahren die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Hierzu haben wir einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (17/1428).
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