Bundesrat: Arbeits- und Sozialausschuss fordert Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Auf Initiative der rot-grünen Länder behandelt der Bundesrat derzeit einen Entschließungsantrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 geurteilt, dass die Leistungssätze nach dem AsylbLG nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sind und eine Zwischenlösung angeordnet, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen hat. Wir sehen uns durch das Urteil in unserer Forderung nach einer kompletten Abschaffung des Gesetzes bestätigt und wollen unseren entsprechenden Gesetzentwurf (17/1428) nun Ende November abschließend beraten.
Auf Initiative von Rheinland-Pfalz, Brandenburg, NRW, Bremen und Schleswig-Holstein befindet sich nun ein Entschließungsantrag zur Abschaffung des AsylbLG im Bundesrat (BR-Drucksache 576/12), der im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Mehrheit erhalten hat.
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