08.11.2012 – Arbeit und Soziales
Im Bundesgesetzblatt Nr. 49 vom 24. Oktober 2012 wurde die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013 (RBSFV 2013) veröffentlicht.
Hiernach steigen die Regelsätze für Erwachsene zum 1.1.2013 um 8 Euro von 374 Euro auf 382 Euro (Regelbedarfsstufe 1). Alle weiteren Erhöhungen finden sich im Anhang. Für Bündnis 90/Die Grünen ist auch dieser Regelsatz in der Höhe nicht ausreichend, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern (siehe Pressemitteilung vom 13.9.2012. http://markus-kurth.de/Suchen-Details.97+M5c26a094279.0.html).
Auch die Leistungen für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden erstmals entsprechend angepasst. Nachdem zuvor jahrelang entgegen der gesetzlichen Vorgaben keine Anpassung an die Preisentwicklung vorgenommen wurde, sieht die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Übergangslösung vom 18.7.2012 nunmehr eine eben solche vor. So steigen etwa die Leistungen nach § 3 AsylbLG zum 1.1.2013 von 346 Euro auf 354 Euro. Auch die anderen Altersstufen werden entsprechend angepasst.