Bund entlastet Kommunen bei der Grundsicherung im Alter
Die im Vermittlungsverfahren zum Regelsatz aus dem Jahr 2011 hinein verhandelte Zusage wurde nun vom Bundestag verabschiedet.
Das so genannte Regelbedarfsermittlungsgesetz zur Neuberechnung und Neuberechnung der Regelsätze für die Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 die Berechnung für grundgesetzwidrig erklärte. Da der schwarz-gebe Gesetzentwurf zurecht keine Mehrheit im Bundesrat erhielt, musste es in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundestag. Rot-Grün hatten in dieser Zeit sehr gut zusammengearbeitet und noch einige Verbesserungen erreichen können.
So etwa die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Kern änderte sich aber nichts an der Berechnungsgrundlage des Regelsatzes, so dass ihm auch weiterhin große verfassungsrechtliche Risiken obliegen. Bündnis 90/Die Grünen haben daher sowohl im Bundesrat wie auch im Bundestag dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt.
Richtig ist und bleibt jedoch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der nun vom Bundestag verabschiedete "Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des zwölften Buches Sozialgesetzbuch" (BT-Drucksache: 17/ 10748) leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Kommunen. Die Kosten für die Grundsicherung werden ab dem Jahr 2014 komplett vom Bund übernommen. Zur weiteren Entlastung der Kommunen wird der Bund jeweils die aktuellen Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres erstatten. Im Jahr 2010 lagen diese Nettokosten bei über 4 Mrd. Euro.
Im Rahmen der parlamentarischen Behandlung im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss beschloss die Mehrheit mit Stimmen der Grünen einen weiteren Punkt. Kommunen, die bisher auf Grund höherer Lebenshaltungskosten einen Zuschuss zum bundesweit geltenden Sozialhilfesatz gewährten, können dies auch in Zukunft so handhaben.
Leider versäumten es die Regierungsfraktionen von Union und FDP ein weiteres Problem im Rahmen dieses Gesetzes anzugehen: So müssen derzeit Eltern, die mit ihren erwachsenen behinderten Kindern in einer Wohnung leben und gleichzeitig deren rechtlichen Betreuer sind, Mietverträge mit ihnen abschließen. Solche "In-Sich-Geschäfte" sind indes nach dem Betreuungsrecht nicht erlaubt. In der Folge entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand, der im Arbeits- und Sozialausschuss entsprechend von den Oppositionsfraktionen der Grünen, SPD und den Linken moniert wurde. Schwarz-gelb sieht hier hingegen keinen Änderungsbedarf.
Hier geht's zum Gesetzentwurf: http://dip.bundestag.de/btd/17/107/1710748.pdf
Hier geht's zur Beschlussempfehlung mitsamt der eingereichten Änderungsanträge: http://dip.bundestag.de/btd/17/113/1711382.pdf
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