1,2 Milliarden Euro sollten lieber in Bildungseinrichtungen fließen.
Das Betreuungsgeld konterkariert zentrale bildungs- und sozialpolitische Zielstellungen. Es soll als monatliche Leistung ab 2013 gezahlt werden, wenn die Eltern ihre Kinder nicht in einer Kita oder Tageseinrichtung betreuen lassen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf bestätigt unsere schlimmsten Erwartungen. Das Betreuungsgeld ist tatsächlich als reine Anti-Kita-Prämie geplant. Dabei ist eine Prämie, die Kinder aus frühkindlichen Bildungseinrichtungen und Mütter vom Arbeitsmarkt fernhält, absurd und widersinnig. Das ermöglicht keine Wahlfreiheit. Auch Sparanreize für Riesterrente und Bildungskonten machen aus dem Betreuungsgeld keine frauen- oder familienpolitisch sinnvolle Leistung. Mit unseriösen Tauschgeschäften hat sich die FDP ihre Zustimmung zu der verfassungsrechtlich bedenklichen und teuren Leistung abkaufen lassen. Die 1,2 Milliarden Euro, die das Betreuungsgeld jährlich kosten wird, gehören sinnvoll in den Ausbau und die Qualität frühkindlicher Bildung investiert.
Diskriminierend ist der Ausschluss des Betreuungsgeldes für Hartz-IV-Empfänger. Denn sollte das Betreuungsrecht ausgezahlt werden, müssen natürlich auch alle Personen einen Anspruch darauf haben. Schwarz-gelb jedoch plant das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Völlig unklar ist bislang, was mit der Alternativauszahlung zur Riesterrente oder für die Bildungskonten passiert. Die bislang vorgelegten Regelungen lassen offen, ob auch hier eine Anrechnung auf das ALG II statt finden soll. Die Grüne Bundestagsfraktion wird hier weiter nachhaken.
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