Bundestag beschließt Verbesserungen beim Bildungspaket
Gesetzentwurf des Bundesrates findet große Mehrheit – Änderungen dennoch nicht ausreichend.
Hier die Rede von Markus Kurth. Die gesamte Debatte (die Reden gingen zu Protokoll) können befindet sich im Anhang.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sogenannten Regelsatzurteil vom 9. Februar 2010 klargestellt, dass Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ebenso zum menschenwürdigen Existenzminimum gehören wie diejenigen für Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Dies gilt für alle Kinder und Jugendlichen, auch für solche, die heute Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht die damaligen Regelleistungen mit Blick auf die Berücksichtigung von Bildungsausgaben ausdrücklich als unzureichend bewertet. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat im Vorfeld des Verfahrens zum sogenannten RegelbedarfsErmittlungsgesetz mehrfach betont, dass die Leistungen bei den Kindern ankommen müssten. Nicht nur implizit unterstellten Mitglieder der Regierungskoalition einem beträchtlichen Teil der leistungsberechtigten Eltern, diese würden das Sozialgeld im Gegensatz zu allen anderen Eltern eher für sich als für ihre Kinder ausgeben. Eine solche Unterstellung ist nicht nur diskriminierend, sondern entbehrt zudem sowohl jeglicher wissenschaftlicher Belege als auch jeglicher Erfahrungsgrundlage. Zwar wird niemand bestreiten, dass sich auch unter den Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug solche befinden, denen es an Erziehungskompetenz mangelt oder die schlicht unverantwortlich handeln. Jedoch gibt es keinen Grund, anzunehmen, dass dies häufiger vorkommt als bei Eltern, die nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Eine umfangreiche wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2011 im Auftrag des Diakonischen Werks der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig e. V. und der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz etwa kommt zu dem Ergebnis, dass Eltern mit geringem Einkommen zuallerletzt bei ihren Kindern sparen. Vielmehr nutzt ein großer Teil der einkommensschwachen Familien die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen, um den Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen. Dies ergab beispielhaft eine Untersuchung zum Nürnberg-Pass aus dem Jahr 2008. Überdies kennen Sozialrecht und soziale Praxis schon heute Möglichkeiten, um Eltern in ihrer Versorgungs-, Erziehungs- und Unterstützungskompetenz zu stärken. Sollten aufgrund von Drogen oder Alkoholabhängigkeit Probleme dennoch fortbestehen, kann das Existenzminimum in Form von Sachleistungen erbracht werden. Die Anwendung des Sachleistungsprinzips bei Bildungs- und Teilhabeleistungen allerdings macht aus der Ausnahme die Regel und stellt mithin alle leistungsberechtigten Eltern unter den Verdacht unwirtschaftlichen Verhaltens. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist im Ergebnis eine Sozialleistung mit paternalistischem Charakter, die das Ziel verfolgt, auf Basis einer materiellen Abhängigkeit den leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine bestimmte Lebensführung andienen zu wollen. Dies ist zutiefst illiberal und mit einem Sozialstaat, der auf Befähigung und die Ermöglichung von Teilhabe zielt, nicht vereinbar. Eine solche maßregelnde Sozialgesetzgebung kommt naturgemäß nicht ohne ein aufwendiges Antragsverfahren aus. So ist es kein Wunder, dass wir es nun auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets mit der bürokratischsten Sozialleistung aller Zeiten zu tun haben. Die im Gesetzentwurf genannten Änderungsvorschläge sind zwar grundsätzlich zu begrüßen. Es ist auch gut, dass die schwarzgelbe Bundesregierung auf Anregung der Bundesländer - im Übrigen ganz im Gegensatz zu ihren Antworten auf unsere Kleine Anfrage (siehe Bundestagsdrucksache 17/11789) - nun zu Änderungen im Detail bereit ist. Den großen Geburtsfehler des Bildungs- und Teilhabepakets löst der Gesetzentwurf indes nicht. Es ist dringend geboten, die Kinderregelbedarfe nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts individuell und bedarfsdeckend zu berechnen sowie die einzelnen Leistungen des sogenannten Bildungs-und Teilhabepakets realitätsgerecht zu ermitteln und über eine Erhöhung des Regelbedarfs sowie über Investitionen in die Bildungs- und Teilhabeinfrastruktur abzugelten. Die grüne Bundestagsfraktion hat mit ihren Anträgen "Für eine soziokulturelle Existenzsicherung ohne Lücken" (Bundestagsdrucksache 17/12389) und "Das Bildungs- und Teilhabepaket - Leistungen für Kinder und Jugendliche unbürokratisch, zielgenau und bedarfsgerecht erbringen" (Bundestagsdrucksache 17/8149) entsprechende konkrete Vorschläge eingebracht.
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