25.03.2013 – Arbeit und Soziales
Das Gesetz soll unter anderem den erforderlichen Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Die Änderungen betreffen zum Beispiel den Eigenanteil bei Schülerfahrkarten, die Kosten für Sportausrüstung, finanzielle Hilfen bei Klassenausflügen und das Antragsverfahren für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen. Im Gesetzgebungsverfahren wurden die von den Ländern und Kommunen in den letzten zwei Jahren gesammelten Praxiserfahrungen berücksichtigt.
Das Gesetz geht auf einen Entwurf des Bundesrates zurück, den dieser im letzten Jahr in den Bundestag eingebracht hatte.
Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze