Bildung und Teilhabe für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland sicherstellen – Das Bildungs- und Teilhabepaket reformieren
Diese Forderung wurde am 25.04. im Plenum bekräftigt. Die Reden gingen zu Protokoll.
Hier können Sie meine Rede nachlesen:
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hat die Diskussion über das Bildungs- und Teilhabepaket, BuT, einen neuen Tiefstand erreicht. Auf der Tagesordnung stand die Berichterstattung der Bundesregierung zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets 2012. Aber das, was Staatssekretär Dr. Brauksiepe den Mitgliedern des Ausschusses vortrug, war eine Brüskierung. Keine einzige Zahl wurde genannt. Seit nunmehr zwei Jahren dreht und windet sich die Bundesregierung, weil sie nicht einräumen will, was alle, die in der Praxis mit dem BuT vertraut sind, einmütig beklagen: Das BuT ist in seiner jetzigen Form ein bürokratisches Ungetüm, das Kindern nur ungenügend Bildungs- und Teilhabeförderung zuteil werden lässt.
Der kommunikative Umgang der Bundesregierung mit dem BuT ist desaströs und zeigt zweierlei: Zum einen scheint es die Bundesregierung nicht zu interessieren, ob die Leistungen tatsächlich bei den anspruchsberechtigten Kindern ankommen. Ministerin von der Leyen hatte vor allem die mediale Inszenierung und weniger die Bedürfnisse der Kinder im Sinn. Zum anderen weigert sich die Bundesregierung, die offenkundigen Konstruktionsfehler des BuT einzugestehen.
Dass die Bundesregierung die Zahlen zurückhält, die ihr von den Ländern seit dem 31. März 2013 vorliegen, hat vor allem einen Grund: Anhand der Zahlen lassen sich die Fehlkonstruktionen des BuT nicht mehr verleugnen. Nehmen wir das Beispiel Nordrhein-Westfalen, für das mir die Zahlen vorliegen. In NRW wurden insgesamt 87,2 Millionen Euro aus dem BuT abgerufen, das entspricht 60 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel. Damit liegt NRW sowohl relativ als auch absolut über dem Bundesdurchschnitt. Zum Überblick: Von den 87,2 Millionen wurden die meisten Gelder, nämlich 36,2 Prozent, für die Mittagsverpflegung in Anspruch genommen. 32,5 Prozent entfielen auf das Schulbedarfspaket, und 19,8 Prozent wurden für Schulausflüge und Klassenfahrten verausgabt. Die anderen drei Leistungsfelder des BuT, die Lernförderung, die Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe und die Schülerbeförderungskosten, machten zusammen nur 10 Prozent aus.
Und ich frage mich: Wie kann es sein? Wie kann es sein, dass 2,5 Millionen Kinder in diesem Land Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe haben, aber nur gut die Hälfte der zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich in Anspruch genommen wird? Daran, dass teure Schulmaterialen oder auch Klassenfahrten und Schulausflüge von Hartz-IV-Familien problemlos selbst finanziert werden können, wird es wohl kaum liegen. Oder nehmen wir die marginalen Abrufraten bei der Lernförderung und den Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe, die eigentlich das Herzstück des Bildungs- und Teilhabepakets bilden sollten: Sie kommen sicher nicht dadurch zustande, dass Kinder aus bildungsfernen Familien oder Kinder mit Migrationshintergrund keine Nachhilfe bräuchten oder anders als andere Kinder nicht mit Freunden im Verein Fußball spielen oder ein Instrument lernen möchten. Und selbst bei der Mittagsverpflegung, die von den Ländern insgesamt am stärksten in Anspruch genommen wird – so das Ergebnis einer Abfrage des Norddeutschen Rundfunks bei den Kommunen; wohlgemerkt: des NDR, nicht des Ministeriums! –, muss man doch fragen: Warum werden die Gelder auch hier nicht voll ausgeschöpft? UNICEF hat im vergangenen Jahr eine Studie zur Kinderarmut in den reichen Ländern der Welt veröffentlicht. Ein Ergebnis dieser Studie war, dass in Deutschland von 20 Kindern eines keine warme Mahlzeit am Tag bekommt. Das sind fünf Prozent der Kinder; aber die Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden nicht genutzt. Die Antwort auf all diese Fragen ist erschreckend einfach: Die Hürden der Beantragung sind zu hoch, und die Konzentration auf Sachleistungen geht an den Erfordernissen der Praxis schlicht vorbei. Denn was nützt der Zuschuss zum Mittagessen, wenn Schulen keine Schulküchen haben und private Caterer wegen der komplizierten Abrechnung zurückschrecken, sodass überhaupt kein Schulessen angeboten wird? So bleiben die Küchen kalt und die Mägen leer.
Was nützen monatliche Zuschüsse zu Sportvereinen oder Musikschulen, wenn der Zuschuss nur einen Bruchteil der eigentlichen Kosten deckt und die Familien zusätzlich 25 bis 50 Euro im Monat selbst finanzieren müssen? Pro Kind wohlgemerkt. Das Beispiel der Musikschulen wird immer wieder angeführt: Dass Instrumentalunterricht, selbst dann, wenn es sich um günstigen Gruppenunterricht handelt, nicht unter 35 Euro pro Stunde zu haben ist, ist keine Neuigkeit. Das war auch bekannt, als die schwarz-gelbe Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket geschnürt hat. Ähnlich absurd und weltfremd sind die Vorgaben für die Bewilligung von Lernförderung: Diese wird nur im Fall einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung und dann auch nur einmalig und kurzfristig gewährt. Dass ein langfristiger Lernerfolg Kontinuität braucht, ist landläufig bekannt. Mit maximal 35 Stunden pro Schuljahr und Kind kann dieser nicht erreicht werden. Selbst dann nicht, wenn der hohe Aufwand betrieben wird und die Leistungen tatsächlich beantragt werden.
Die Bundesregierung rühmt sich, im Jahr 2012 knapp 900 Millionen für das BuT bereitgestellt zu haben. Was sie dabei geflissentlich verschweigt, ist, dass ein Großteil des Geldes – nämlich 159 Millionen Euro – ausschließlich auf Verwaltungsmittel entfällt. Faktisch ist es aber noch mehr. Tatsächlich schätzen wir anhand der Zahlen des Verwaltungspersonals den Verwaltungsaufwand auf mindestens 30 Prozent. Für die eigentlichen Sachleistungen wurden also bestenfalls 716 Euro Millionen bereitgestellt. Eine sachgerechte Verwendung der Mittel fordern wir Grünen seit langem. In unserem Antrag „Das Bildungs- und Teilhabepaket – Leistungen für Kinder und Jugendliche unbürokratisch, zielgenau und bedarfsgerecht erbringen“ (Bundestagsdrucksache 17/8149) – wohlgemerkt dem ersten zum Reformbedarf des BuT – haben wir die Überführung der sogenannten Teilhabepauschale, des Schulbasispakets und der Schülerbeförderung in den monatlichen Regelsatz gefordert. Außerdem ist es aus unserer Sicht notwendig, die Lernförderung unbürokratisch zu gewähren und die tatsächlichen Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten zu erstatten. Und für das Mittagessen fordern wir eine Vereinfachung der Abrechnung: Die Kostenübernahme muss den Schulen, Horten und Kindertagesstätten direkt zukommen. Der Änderungsbedarf am Bildungs- und Teilhabepakt ist allgemein konsentiert. Vereine, Sozialverbände, Stiftungen, Jobcenter, der Deutsche Landkreistag und auch die Länder, sie alle sind sich einig: Der Bürokratieaufwand muss reduziert und die Leistungsgewährung so umgestaltet werden, dass die Leistung bei den Kindern ankommt.
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Bundestagsdrucksache 17/12036) vorgelegt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat Praktikerinnen und Praktiker befragt und die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets evaluiert. Die kritische Praxisbilanz nennt die drängenden Probleme konkret beim Namen und macht Lösungsvorschläge. Die Vodafone Stiftung Deutschland hat die Lernförderung bilanziert und einen Zehn-Punkte-Plan zur Lernförderung vorgeschlagen. Von allen Seiten werden der Bundesregierung die Lösungen auf dem silbernen Tablett serviert. Aber Ministerin von der Leyen zieht es vor, die Inanspruchnahme selbst zu evaluieren und eine ehrliche Bewertung des BuT weiter zu verzögern.
Wenn die Ministerin am kommenden Montag vor die Presse tritt und anstelle der Zahlen aus den Ländern die Ergebnisse einer vom BMAS in Auftrag gegebenen Befragung präsentiert, dann wird sie wieder davon sprechen, dass das BuT ein sozialpolitischer Erfolg ist. Und wie schon beim Abschlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik werden die Tatsachen sicher auch am 29. April 2013 wieder beschönigt werden.
Frau von der Leyen hat heute im Plenum treffenderweise Kurt Schumacher zitiert: „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit.“ Das sollte sie sich selbst ins Stammbuch schreiben und die Zahlen, Fakten und Bedürfnisse der Praxis, die ihr vorliegen, ernst nehmen. Die Wirklichkeit von 2,5 Millionen Kindern ist, dass sie besseren und umfassenden Zugang zu Bildung und Teilhabe brauchen und dass das Bildungsund Teilhabepaket in seiner derzeitigen Ausformung dazu nur ungenügend beiträgt.
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