26.03.2018 – Rentenpolitik
Die sog. Flexi-Rente aus dem Jahr 2017 von Union und SPD war auch eine Reaktion auf das pauschale Aussteigermodell einer Rente ab 63. Insbesondere der Wirtschaftsflügel um Jens Spahn und Carsten Linnemann wollten im Anschluss an die neue Rentenart mehr Möglichkeiten eröffnen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Zudem wurden die Zuverdienstmöglichkeiten und der Teilrentenbezug verbessert.
Vielen Beobachterinnen und Beobachtern war die damalige Flexi-Rente schon damals nicht mutig genug. Darauf haben Union und SPD in ihrem neuen Koalitionsvertrag nun anscheinend reagiert und nehmen sich vor, „Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit auch das Angebot der Flexi-Rente nachhaltig gestalten“ zu wollen.
Dass dringend etwas an den Rahmenbedingungen des Altersübergangs getan werden muss, zeigt nun auch die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage. Die aktuellen Zahlen für 2017 liegen allerdings erst Ende 2018 vor. Interessant ist dennoch, dass die Zahl der Teilrentnerinnen und -rentner im Jahr 2016 bei nur 2.677 liegt. Im Jahr 2015 lag diese Zahl bei 2.680. Nur so viele Personen verknüpfen somit eine Teilzeiterwerbstätigkeit mit einem Teilrentenbezug. Eine Teilrente hat zum Ziel, wegfallendes Einkommen auf Grund einer Teilzeittätigkeit zu ersetzen, um so den Beruf in Teilzeit weiter ausüben zu können.
Auch bei den noch erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern gibt es Verbesserungsbedarf. Grundsätzlich spiel hier natürlich die Frage der auskömmlichen Rente eine entscheidende Rolle. Niemand soll im Alter gezwungen sein, arbeiten zu müssen, um eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erwirtschaften. Doch die Zahl der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner steigt Jahr für Jahr. Seit Jahren sind knapp 50% der Rentnerinnen und Rentner geringfügig beschäftigt, etwa weil sie ihre Rente mit einem Minijob aufbessern. Frauen sind deutlich häufiger als Männer nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Hierzu habe ich gegenüber dem SPIEGEL erklärt:
„Der Wechsel vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist keineswegs so geregelt, dass alle Beschäftigten zurechtkommen. Viele Leute können aus gesundheitlichen Gründen mit der Anhebung auf 67 Jahre nicht Schritt halten. Sie brauchen eine abschlagsfreie Teilrente. Und diejenigen, die sogar noch länger arbeiten wollen, sehen sich rechtlichen Hindernissen gegenüber. Hier muss der Gesetzgeber unbedingt noch einmal tätig werden“.
Damit Menschen im Ruhestand von ihrer Rente leben können und eben nicht gezwungen sind, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, sehen wir Grüne eine Stabilisierung des Rentenniveaus sowie die Einführung einer Garantierente für langjährig Versicherte vor.
Hier geht es zur Antwort der Bundesregierung sowie zu einer Zusammenfassung von mir.