In schriftlichen Fragen wandten sich meine Kolleginnen Claudia Roth und Tabea Rößner an die Bundesregierung, um zu erfahren, wie sich das barriefreie Angebot durch Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrages sowie des Filmfördergesetzes weiterentwickeln werden.
Die Antworten können Sie hier nachlesen:
Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Länder und die öffentlich-rechtlichen Anstalten einzuwirken, damit es nach der Aufhebung der Rundfunkgebührenbefreiung für Blinde, Seh- und Hörgeschädigte im Jahr 2013 (infolge des Inkrafttretens des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages (15. RÄStV) und der Einführung des Rundfunkbeitrags) zu einer deutlichen Ausweitung des barrierefreien Angebots für blinde und sehbehinderte sowie gehörlose und hörbehinderte Menschen kommt?
Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsminister Bernd Neumann vom 29. März 2011
Die Finanzierung des inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 15. bis 21. Dezember 2010 den 15. RÄStV unterzeichnet. Dieser soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten und sieht Änderungen der Befreiungsregelungen für Menschen mit Behinderungen vor. Voraussetzung für das Inkrafttreten des 15. RÄStV und damit auch für die genannte Neuregelung ist, dass bis zum 31. Dezember 2011 die ordnungsgemäße Ratifizierung des 15. RÄStV durch alle Länderparlamente erfolgt. Andernfalls würde der 15. RÄStV gegenstandslos werden. Das Ratifizierungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bereits angesichts dieses Verfahrensstandes sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine Veranlassung, aus Anlass des 15. RÄStV im Sinne der Fragestellung auf die Länder einzuwirken. Zudem haben die Länder bei der Unterzeichnung des 15. RÄStV u. a. folgende Protokollerklärung abgegeben: "Die Länder weisen darauf hin, dass finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten haben, sofern sie nicht einen Befreiungsgrund geltend machen können. Damit soll die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden. Die Länder erwarten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio hierzu ihren Dialog mit den betroffenen Verbänden mit dem Ziel intensivieren, ihr diesbezügliches Angebot auszuweiten, und hierüber regelmäßig berichten. In diesem Zusammenhang erwarten die Länder auch, dass die privaten Veranstalter von bundesweit verbreitetem Rundfunk ihr barrierefreies Angebot verbessern."
2. Abgeordnete Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Hat die Erleichterung der Förderbedingungen für Filme mit Audiodeskriptionen für blinde und sehbehinderte Menschen und für Filme mit ausführlicher Untertitelung für Hörbehinderte in der Novelle des Filmfördergesetzes vom 1. Januar 2010 zu einer Zunahme der Anzahl und des prozentualen Anteils der barrierefreien Fassungen bei den mit Bundesmitteln geförderten Filmen geführt?
3. Abgeordnete Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Für wie viele Filme und für welchen prozentualen Anteil der in den Jahren 2008, 2009 und 2010 mit Bundesmitteln geförderten Filme liegen jeweils barrierefreie Fassungen vor, und welchen Anteil bei den barrierefreien Fassungen strebt die Bundesregierung für die in den Jahren 2011 und 2012 mit Bundesmitteln zu fördernden Filme an?
Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsminister Bernd Neumann vom 29. März 2011
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (5. FFGÄndG), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, sieht auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Förderungshilfen für programmfüllende Filme mit deutscher Audiodeskription und mit deutschen Untertiteln für Hörgeschädigte vor. Hierdurch soll ein Anreiz für das barrierefreie Abspiel für Seh- und Hörgeschädigte geschaffen werden. Ob die Neuregelung in § 15 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe h FFG zu einer Zunahme der Anzahl und des prozentualen Anteils der barrierefreien Fassungen bei den mit Bundesmitteln geförderten Filmen geführt hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Die in den Jahren 2009 und 2010 geförderten Filme sind zum überwiegenden Teil noch nicht fertiggestellt. Der Zeitraum von der Antragstellung auf Produktionsförderung bis zur Kinopremiere dauert durchschnittlich drei Jahre. Hinzu kommt, dass eine barrierefreie Fassung des Films oftmals erst nach Abschluss des Produktionsprozesses durch den Verleih hergestellt wird. Nach Auskunft der vom BKM mit der Erhebung entsprechender Zahlen beauftragten Filmförderungsanstalt kann mit den Zahlen für die in den Jahren 2009 und 2010 geförderten Filme frühestens im Jahr 2012 gerechnet werden. Für das Jahr 2008 werden keine Zahlen erhoben, da zum damaligen Zeitpunkt die Regelung des § 15 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe h FFG noch nicht in Kraft war. Nachdem auch aus Sicht des BKM ein großes Interesse besteht, möglichst viele Filme barrierefrei verfügbar zu machen, ist BKM an die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e. V. herangetreten, um dort dafür zu werben, dass möglichst viele Filme entsprechend ausgerüstet werden.
4. Abgeordnete Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Hält die Bundesregierung den Einsatz von zusätzlichen Instrumenten zur Erhöhung des Anteils barrierefreier Filme, z. B. die verpflichtende Herstellung von barrierefreien Filmfassungen ab einer bestimmten Förderhöhe, für sinnvoll,und falls nein, warum nicht?
Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsminister Bernd Neumann vom 29. März 2011
Im Rahmen der bevorstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes wird die Bundesregierung ein besonderes Augenmerk darauf legen, ob die Erleichterung der Förderbedingungen für barrierefreie Filme zu einer gesteigerten Verfügbarkeit deutscher Kinofilme mit Audiodeskription und erweiterter Untertitelung geführt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sich die Bundesregierung zum Ziel setzen, eine Regelung zu finden, die den Bedürfnissen von seh- und hörgeschädigten Kinobesuchern besser gerecht wird. Die konkrete Ausgestaltung wird im Novellierungsverfahren zu beraten sein.