Der gestern vom Kabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention bleibt weit hinter dem zurück, was zur Umsetzung von Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und voller Teilhabe erforderlich wäre.
Leider lässt die Regierung die Chance ungenutzt, den im Vorfeld gesammelten Visionen Taten folgen zu lassen. Stattdessen begnügt sie sich in vielen Bereichen damit, bereits gestartete oder schon abgeschlossene Programme aufzulisten, ohne dass ein Gesamtkonzept erkennbar wäre. Diesen Aktionsplan hätte die Regierung bereits vor einem Jahr vorlegen können, die Beteiligung der Betroffenen ist ohne jede erkennbare Wirkung geblieben.
Wir vermissen insbesondere die Ankündigung, das Wunsch- und Wahlrecht bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe voll zu verwirklichen und das Recht auf Teilhabe vom Einsatz von Einkommen und Vermögen abzukoppeln. Die Teilhabe am Arbeitsleben würde durch die Schaffung eines dauerhaften Nachteilsausgleichs viel effektiver gefördert als durch immer neue Beschäftigungsprogramme für jeweils eng begrenzte Personengruppen. Auch ist nicht erkennbar, dass die Regierung die volle Gleichstellung im Zivilrecht verwirklichen möchte.
Mit dem vorliegenden Aktionsplan wurde eine große Chance vertan, die Politik für behinderte Menschen auf das Fundament der Behindertenrechtskonvention zu stellen.
Wir verwenden Cookies auf der Website. Welche das sind und zu welchem Zweck, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.