Die Bundesregierung plant einen neuerlichen Vorstoß zur stärkeren Berücksichtigung von Qualität bei Ausschreibungen arbeitsmarktpolitischer Instrumente.
Da die Bundesregierung einen neuerlichen Vorstoß angekündigt hat, die Qualität der Leistung nicht nur als Eignungs-, sondern auch als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen, haben die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD ihre jeweiligen Anträge zu den Integrationsfachdiensten (17/5205 und 17/4847) im Arbeits- und Sozialausschuss vorerst nicht zur Abstimmung gestellt.
Zudem soll nach Angaben der Bundesregierung die Frage, ob eine isolierte Ausschreibung der Vermittlung mit der Intention des Gesetzgebers nach einer integrierten und nahtlosen Vermittlung und Betreuung gemäß der §§ 109 bis 111 SGB IX im Einklang stehe, im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes zur UN-Behindertenrechtskonvention „ganz intensiv behandelt“ werden.