Das Sozialticket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) kommt
Das ist das Ergebnis der Schlichtungsverhandlungen der Verkehrsunternehmen mit den politischen Vertretern im Verwaltungsrat des VRR am Dienstag.
Grundlage des Sozialtickets ist der gemeinsame Antrag der GRÜNEN und der CDU in der Verbandsversammlung. Damit wird das VRR-Sozialticket bis spätestens zum 1. November auch das bisherige Dortmunder Sozialticket ablösen.
Mario Krüger, Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion und Fraktionssprecher der GRÜNEN in der Verbandsversammlung des VRR: „Die Widerstände gegen die Einführung eines VRR-weiten Sozialtickets sind ausgeräumt. Wir gehen davon aus, dass nach den Schlichtungsverhandlungen auch die VertreterInnen der SPD im VRR dem gemeinsamen Antrag von GRÜNEN und CDU zustimmen werden. Wobei die Haltung der SPD bis zuletzt widersprüchlich war. Denn einerseits wurde von der SPD-Fraktion ein fast gleichlautender Antrag zum Sozialticket eingebracht. Anderseits hatte sich Ernst Prüsse als Fraktionsvorsitzender der SPD im VRR mit den Worten „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, der Antrag war doch eh’ nur für die Presse gedacht“ vom eigenen Antrag distanziert. Damit hätte sich die SPD gegen die rund 1,2 Millionen einkommensschwachen BürgerInnen im Bereich des VRR gestellt, die ein Sozialticket dringend brauchen.
Das neue VRR-Ticket ist eine eindeutige Verbesserung gegenüber dem vom SPD und CDU in Dortmund beschlossenen Sozialticket. So fällt die bisherige Nutzungsbeschränkung ab 9.00 Uhr morgens weg. Außerdem muss das Ticket nicht mehr im Abo erworben werden. Damit sind die Betroffenen nicht langfristig gebunden, sondern können sich von Monat zu Monat neu für das Ticket entscheiden.
Es ist positiv, dass mit der Landesregierung aus SPD und GRÜNEN erstmals eine Landesregierung ein Sozialticket finanziell unterstützt. Insgesamt stellt das Land im Haushalt ca. 15 Millionen pro Jahr für ein Sozialticket im VRR bereit. Wir werden die Landesregierung auffordern, nicht verausgabte Haushaltsmittel des Sozialtickets in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen. Wir gehen davon aus, dass damit sämtliche von den Verkehrsunternehmen aufgezeigten Risiken aus eventuellen Wanderungsverlusten und eine Belastung der VRR-Kommunen ausgeschlossen sind. Nichtsdestotrotz wird es den Städten und Gebietskörperschaften im VRR freigestellt, ob sie das Sozialticket auf ihrem Gebiet einführen.
Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, sollen die jeweiligen Jobcenter einen entsprechenden Nachweis für die Berechtigten ausstellen. Die Regionaldirektion „Agentur für Arbeit“ wird dies den Jobcentern freistellen. Für 60 bis 70 % der Berechtigten kann damit die ansonsten notwendige und aufwendige Prüfung der Antragsberechtigung durch die Verkehrsunternehmen vermieden werden. Wir erwarten vom Dortmunder Sozialamt, dass für die dort betreuten Anspruchsberechtigten (SGB XII-Empfängern, Bezieher von Wohngeld etc.) in ähnlicher Weise verfahren wird. Ziel muss es sein, dass mit der Ausstellung eines Leistungsbescheides automatisch den Berechtigten ein entsprechender Ausweis zur Inanspruchnahme des Sozialtickets ausgestellt wird.“
Der gemeinsame Antrag der Grünen und CDU im VRR sieht vor, das Sozialticket als Pilotprojekt zum Preis von 29,90 € als Monatsticket der Preisstufe A auf Basis des Tickets 1000 mit Gültigkeit für den gesamten Tag einzuführen. Das schließt Zusatznutzungen wie Personenmitnahme, Zusatzticket für den gesamten Tarifbereich etc. ein. Eine kostenfreie Personenmitnahme wird es nach 19:00 Uhr bzw. am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen für bis zu drei Kindern bis zu 14 Jahren geben. Anspruchsberechtigt sind Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene oder Wohngeld beziehen. Bis zum September 2012 ist die Einführung unter Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers zu evaluieren. Dabei wird auch geprüft, inwieweit das Sozialticket auf die Preisstufen B, C, D und E als Monatsticket bzw. als 4-er Ticket ausgeweitet werden kann.
Hilke Schwingeler, Sprecherin des GRÜNEN Kreisverbandes: „Wir begrüßen, dass es auf maßgebliche Initiative der GRÜNEN VRR-Fraktion im gesamten Verkehrsverbund ein Sozialticket geben wird. Dies war immer eine grundsätzliche Forderung der Dortmunder GRÜNEN. Wenn das VRR-Sozialticket zu den genannten Konditionen kommt, dann ist es hinsichtlich der Zusatznutzungen eindeutig besser als das zurzeit in Dortmund geltende. Ein Wertmutstropfen ist allerdings der mit 29,90 Euro zu hohe Preis. Wir wissen, dass unsere GRÜNEN VertreterInnen in den Verhandlungen ihr Bestes versucht haben, einen Peis zu verhandeln, der eindeutig näher an den im momentanen SGB-II-Regelsatz enthaltenen Summen zur Nutzung des ÖPNV liegt. Dies ist an den Rahmenbedingungen und den Verhandlungspartnern gescheitert. Wir nehmen zur Kenntnis, dass mehr an dieser Stelle zurzeit nicht machbar ist. Optimal wäre ein Sozialticket wie das frühere Dortmunder Ticket, das aber von SPD und CDU abgeschafft worden ist.
Vor diesem Hintergrund ist das VRR-Sozialticket für uns GRÜNE ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber hinsichtlich des Preises weitere folgen müssen. Wir halten deshalb an unserer grundsätzlichen Position fest, dass sich der Preis eines Sozialtickets an dem orientieren muss, was die Betroffenen in ihrem Regelsatz des SGB II für Verkehrsdienstleistungen zur Verfügung haben (seit dem 1.1.2011 sind dies für Erwachsene 22,78 Euro für den Gesamtkomplex Mobilität ). Der Kreisverband wird deshalb weiterhin entsprechende Initiativen und Aktionen aktiv unterstützen.“