Arbeitslose: Wie weiter mit den Schulden bei der Privaten Krankenversicherung?
In einer Kleinen Anfrage will die Grüne Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen, welche Absprachen mit den Kassen bezüglich des Umgangs mit Beitragsschulden getroffen wurden.
Zwischen Januar 2009 und Januar 2011 erhielten privat krankenversicherte ALG-II-EmpfängerInnen einen zu geringen Zuschuss (Differenz im abgesenkten Basistarif monatlich etwa 180 €). Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts ist dies nicht mehr der Fall. Noch nicht bestandskräftige ALG-II-Fälle erhielten rückwirkend den vollen Zuschuss. Dies gilt nicht für bestandskräftige Fälle. Ein Teil von diesen Betroffenen hat bei der Privaten Krankenversicherung Schulden gemacht. Hier soll es laut Presseberichten Absprachen zwischen Bundesgesundheitsministerium und Versicherern geben, diese zu erlassen. Davon würden Personen, die z.B. anderweitig Schulden für ihren Krankenkassenbeitrag aufgenommen haben, nicht profitieren. Die Antworten zu unseren Fragen sind in den nächsten zwei bis drei Wochen zu erwarten.