Urteil ermöglicht Ausbildung jenseits der Werkstatt
Das Bundessozialgericht stellte gestern klar, dass Menschen mit Behinderungen Werkstattleistungen auch ohne Anbindung an eine Werkstatt in Anspruch nehmen können.
Am 30.11.2011 hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts mit einem Urteil das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Es entschied in einen Fall, der in erster Instanz bereits 2004 verhandelt wurde. Uneinigkeit bestand zwischen einem behinderten Menschen, der mit dem Berufwunsch Gärtner ein Persönliches Budget beantragt hatte und der Bundesagentur für Arbeit (BA), bei der der Kläger für eine von ihm bei der Lebenshilfe absolvierte Maßnahme Kostenerstattung forderte.
Die BA hatte das Persönliche Budget betreffend den Arbeitsbereich mit der Begründung abgelehnt, die Maßnahme in der Gärtnerei der Lebenshilfe sei nicht budgetfähig. Zudem handele es sich bei der Lebenshilfe nicht um eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Das Landessozialgericht hatte in zweiter Instanz ebenfalls entschieden, dass kein Anspruch auf Förderung der konkreten Maßnahme bestehe, da es sich bei der Lebenshilfe nicht um eine anerkannte WfbM im Sinne des § 136 SGB IX handele. Das Landessozialgericht war der Auffassung, dass der Gesetzgeber die Erbringung von Leistungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich an den WfbM-Status einer Einrichtung geknüpft habe.
Dieser Auffassung widerspricht das Bundessozialgericht in seinem Urteil. Dem Persönlichen Budget liegt der Gedanke eines möglichst selbstbestimmten Lebens in eigener Verantwortung zugrunde. Eine vorgesehene Leistung in einer Werkstatt für behinderte Menschen könne daher nicht allein mit der Begründung verweigert werden, dass es bei der konkret gewählten Einrichtung kein Anerkennungsverfahren nach Maßgabe des SGB IX stattgefunden habe.
SG Itzehoe - S 2 AL 35/05
Schleswig-Holsteinisches LSG - L 3 AL 11/07
Bundessozialgericht - B 11 AL 7/10 R
Wir verwenden Cookies auf der Website. Welche das sind und zu welchem Zweck, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.