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20.02.2012 – Inklusion

Kürzung des anteiligen Pflegegeldes: Markus Kurth fragt nach

Auf eine schriftliche Frage des behindertenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt die Staatssekretärin Widmann-Mauz, die Bundesregierung werde sich um eine angemessene Lösung bemühen.
Seit dem Sommer letzen Jahres berechnen einige Pflegekassen das anteilige Pflegegeld neu, wodurch es faktisch zu einer Kürzung kommt. Diese Kürzung konterkariert das politische Ziel, die häusliche Pflege und das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Zur Begründung der Kürzung berufen sich die Pflegekassen zudem auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, in dessen Folge eine rechtliche Klarstellung vorgenommen wurde, die sicherstellen soll, dass das Pflegegeld ungekürzt ausgezahlt wird. In ihrer Antwort auf die Frage von Markus Kurth erklärt die Staatssekretärin, das Bundesversicherungsamt habe die Kürzung durch die Pflegekassen angeregt. Die Bundesregierung werde auf das Bundesversicherungsamt zugehen und eine angemessene Lösung suchen. Wenn Menschen, die in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen leben, für einige Tage – zum Beispiel am Wochenende – die Einrichtung verlassen und bei ihren Eltern, in der Familie oder bei Freunden gepflegt werden, erhalten sie  anteiliges Pflegegeld. Das Pfle­ge­geld soll die Eigen­ver­ant­wort­lich­keit und Selbst­be­stim­mung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen stär­ken, indem es sie befä­higt, ihre Pflege selbst zu gestal­ten. Es ist auch als Aner­ken­nung und Anreiz zur Erhal­tung der Pfle­ge­be­reit­schaft von Ange­hö­ri­gen, Freun­den oder Nach­barn gedacht. Pro Tag erhielten Pflegebedürftige bisher 1/30 des maßgeblichen monatlichen Pflegegeldes. Abweichend von der bisherigen Form der Berechnung wird nun zunächst festgestellt, bis zu welcher Höhe bereits Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz vermindert, zu dem bereits Sachleistungen in Anspruch genommen wurden. Pro Tag erhalten die Pflegebedürftigen nun 1/30 dieser verminderten Summe. Weiter unten können Sie die Frage von Herrn Kurth und die Antwort der Bundesregierung herunterladen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen stellt einen Musterwiderspruch gegen die Kürzung zur Verfügung, den Sie hier finden: http://www.bvkm.de/Presse