Barrierefreiheit: Bundesregierung missachtet Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zum Thema barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen erklären Dr. Anton Hofreiter, Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, und Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik:
Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes keine Vorkehrungen getroffen, den Fernbuslinienverkehr barrierefrei zu gestalten. Ihr Handeln widerspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit der Unterzeichnung der Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die Barrieren in den Bereichen Bauen und Verkehr abbauen. Wenn wir damit allerdings im bisherigen Tempo weitermachen, dauert es noch Jahrzehnte, bis der öffentliche Personenverkehr für alle Menschen gleichberechtigt nutzbar ist. Das Angebot im Luftverkehr, bei Fernreisebussen und Taxen ist für mobilitätseingeschränkte Menschen absolut unzureichend und daher diskriminierend.
Auch im Bereich Bau und Wohnen gibt es große Defizite. Die Anzahl der verfügbaren barrierefreien Wohnungen wird nicht im Entferntesten den Anforderungen des demografischen Wandels gerecht. Bereits im Jahr 2025 wird mit einem Bedarf von 2 bis 2,5 Millionen barrierefreien Wohnungen zu rechnen sein. Die Sachverständigen waren sich einig, dass verstärkt Barrieren in bestehenden Wohnungen reduziert werden müssen. Um die Umbaumaßnehmen zu stemmen, muss der Bund sich wieder am KfW-Programm ,,Altersgerecht Umbauen" beteiligen. Die Vorgaben für Barrierefreiheit in Neubauten müssen verschärft werden.
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