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30.11.2012 – Arbeit und Soziales

Innenminister Friedrich plant Teilung von Flüchtllingen in "richtige" und "falsche"

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung soll es künftig je nach Personengruppe unterschiedliche Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes geben.
Hierzu erklären Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt auch für Flüchtlinge. Die Menschenwürde darf migrationspolitisch nicht relativiert werden. Die Bundesregierung bemüht sich jedoch nach Kräften, diese eindeutigen Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts erneut zu unterlaufen. Davon zeugt der Versuch von Innenminister Friedrich, bei einer Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes Flüchtlinge in „richtige“ und „falsche“ zu trennen. Letztere – gemeint sind Roma aus Serbien und Mazedonien – sollen zukünftig nur herabgestufte Leistungen unterhalb des Existenzminimums erhalten – und dies in Form von Sachleistungen. So stellt sich der Verfassungsminister erneut gegen das Verfassungsgericht. Das ist schäbig. Die Zuwanderung von Roma aus den Balkanstaaten ist auf die meist miserable Lage dieser Bevölkerungsgruppe in den Herkunftsländern begründet. Hier und nicht beim Asylrecht müssen Fluchtursachen bekämpft werden. Wir fordern die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Abschaffung sämtlicher diskriminierender Leistungseinschränkungen, ein Ende von Ausbildungs- und Arbeitsverboten sowie der Einschränkung von Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht). Hier geht es zum Bericht der Süddeutschen Zeitung:http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-der-regierung-asylbewerber-sollen-mehr-geld-bekommen-1.1537641