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04.12.2012 – Grüne Politik

Keine Altersgrenzen im Ehrenamt

Forderung der Kommission der Antidiskriminierungsstelle ist ganz im Sinne des Grünen Beschlusses für eine Inklusive Gesellschaft.
Bei Schöffen oder Ehrenämtern bei der Freiwilligen Feuerwehr oder in Sportvereinen gibt es Altersgrenzen, die Personen ab einem bestimmten Alter an der Ausübung des Ehrenamtes hindern. Die Abschaffung dieser Altersgrenze wird nun von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingesetzten  Kommission, die sich mit Altersdiskriminierung in Gesellschaft und Gesetzen auseinandergesetzt hat, gefordert.  Hier geht es zu den Handlungsempfehlungen: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2012/Handlungsempfehlungen-Expertenkommission-Altersdiskriminierung-20121204.html;jsessionid=7CE745B48C5BFC6E630F1810BD7B9E82.2_cid322

In dem Beschluss der BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/DIE GRÜNEN „Die Vielfalt leben - für eine inklusive Gesellschaft“ vom 31.08.2011 wird die Vision einer inklusiven Gesellschaft gezeichnet. Auch in einem inklusiven Sozialraum gilt: „Diskriminierungen gegen Kinder, nur weil sie spielen, gibt es ebenso wenig wie Altersbeschränkungen für bürgerschaftliches Engagement“ (S.13). Den Beschluss gibt es hier: http://www.gruene-bag.de/cms/default/dokbin/391/391081.fuer_eine_inklusive_gesellschaft_gleichb.pdf