Jobcenter muss höhere Miete nach Modernisierung zahlen
Bundessozialgericht widerspricht Rechtsauslegung eines Jobcenters in Berlin
Weil eine alleinerziehende Mutter aus Berlin in ihrem Badezimmer ständig mit Schimmel zu kämpfen hatte, wurde mit der Vermieterin eine Modernisierung vereinbart. Die Warmmiete von bislang 400 Euro im Monat erhöhte sich in der Folge um knapp 30 Euro. Das Jobcenter wollte diese Kosten nicht tragen. Um die Frage der Angemessenheit ging es in diesem Streitfall aber nicht.
Das Bundesssozialgericht in Kassel hat nun völlig zurecht geurteilt, dass das Gesetz keinen Grundsatz enthalte, wonach die ursprüngliche Miete eines Hartz-IV-Empfängers nicht steigen dürfe (Az: B 4 AS 32/12 R). Dies sei nur bei einem „nicht erforderlichen“ Umzug der Fall.
Das Jobcenter muss die zusätzlichen Mietkosten nun tragen.
Das Urteil findet sich hier: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=157630
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