Die PID Verordnung bestimmt die grundsätzlichen Verfahrensvorgaben zur PID. Die Länder haben nachgebessert.
Der Bundesrat hat dem Entwurf der PID-Verordnung am Freitag nur mit Auflagen zugestimmt. Eine unbegrenzt hohe Zahl an PID-Zentren ist aus seiner Sicht nicht sinnvoll. Entscheidend sei vielmehr der Bedarf. Eine kleinere Zahl an Zentren erleichtere zudem die Qualitätssicherung. Die Ethikkommissionen müssen nach der Entscheidung des Bundesrates neben medizinischen auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Die Bundesregierung muss ihren Entwurf nun den Forderungen des Bundesrates anpassen, möchte sie die Verordnung in Kraft setzen.
Hier finden Sie weitere Materialien:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0701-800/0717-12.html
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