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20.02.2013 – Inklusion

Wie Kommunen mit Kindergeld Haushaltslöcher stopfen

Der MDR berichtet heute um 20:15 Uhr in seiner Sendung Exakt über die Praxis der Kindergeldabzweigung.
Die stark angestiegende Abzweigungspraxis der Sozialhilfeträger haben wir im letzten Jahr im Bundestag thematisiert: Sozialhilfeträger, die für Sozialleistungen von Menschen mit Behinderungen aufkommen, können bei den Familienkassen Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes stellen. Werden sie bewilligt, wird das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern an den Sozialhilfeträger ausgezahlt. Die Zahl der Abzweigungsanträge hat sich in den letzten Jahren dramatisch erhöht, so dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Träger eine Abzweigung nur in begründeten Einzelfällen anstreben. Unser Ziel ist eine Klarstellung der rechtlichen Situation. Die hohe Zahl der Abzweigungsanträge ist nicht gerechtfertigt - sie belastet die betroffenen Familien und erhöht die Ausgaben für Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Beitrag im MDR: http://www.mdr.de/exakt/kindergeld104.html