In ihrer Entschließung fordern die Länder, die Leistungen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe zu lösen. Bei der Reform muss das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen im Vordergrund stehen.
Der Beschluss geht zurück auf einen Antrag aus Bayern. Hier finden Sie weitere Informationen:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0201-300/0282-12.html
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