Anbei die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage.
Die Frage nach den wahren Kosten für den Bundeshaushalt bis 2030 kann oder will die Bundesregierung nicht beantworten (Frage 1). Fakt ist, dass die Bundesregierung nicht alle Kosten im Gesetzentwurf aufweist und auch auf Nachfrage nicht detailliert liefert. Neu ist die Information, dass der direkte Zuschuss zur Rentenversicherung für die Erhöhung der Rentenanwartschaften für Zeiten der Kindererziehung ab 2019 zunächst um 0,5 Milliarden und dann erst schrittweise bis 2022 auf 2 Milliarden erhöht wird. Im Gesetzentwurf war bislang nicht klar, wie hoch der Bundeszuschuss anfänglich sein wird.Bis 2030 entstehen dem Bundeshaushalt somit schätzungsweise weitere 20 Mrd. Euro Kosten auf Grund des höheren Bundeszuschusses. Zusammen mit dem höheren Steuerzuschuss auf Grund des höheren Beitragssatzes macht das zusammen 40 Mrd. Euro Belastung für den Bund bis zum Jahr 2030. Hinzu kommen Steuermindereinnahmen durch einen höheren Sonderausgabenabzug auf Grund der höheren Beitragssätze. Wie hoch diese sind, kann die Bundesregierung nicht sagen (Frage 1b). Die Bundesregierung macht ein Gesetz, ohne zu wissen, ob ggf. kleinere Einkommen gegenüber höheren Einkommen belastet werden (Frage 2). Zu den Verteilungswirkungen gibt es keine Auskünfte.Die Bundesregierung kann oder will auch nicht sagen, zu welchen Be- und Entlastungen ihr Rentenpaket für die Sozialversicherungen führt. Sie hat nur Zahlen von 2014 bis 2017 vorgelegt. Aber auch für diesen Zeitraum ist die Tendenz klar abzusehen, dass in den darauf folgenden Jahren die Mehreinnahmen abnehmen und die Mehrausgaben zunehmen werden. Zudem greifen zusätzliche Belastungen vor allem mittel- bis langfristig über ein geringeres Rentenniveau und wenn immer mehr Leute früher in Rente oder ggf. früher in die Arbeitslosigkeit gehen (Frage 3).Leider kann sich die Bundesregierung noch nicht einmal dazu durchringen zu erklären, in welchem Verhältnis Beitragszahler und Rentner das Rentenpaket mitfinanzieren (Frage 4). Und das, obwohl die DRV das an anderer Stelle schon getan hat.Die Bundesregierung hat auch keine Angaben darüber, welche Berufsgruppen von der Rente mit 63 profitieren. (Frage 7b)Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für besonders langjährige Versicherte (Rente mit 65) lag im Jahr 2012 bei Männern bei rund 1.411 Euro und bei Frauen bei 1.085 Euro (7d). Laut Jahresbericht 2012 der DRV lag demgegenüber der durchschnittliche Zahlbetrag für Altersrenten bei nur 716 Euro (Männer West und Ausland: 898 Euro, Frauen West und Ausland: 493 Euro, Männer Ost: 903 Euro Frauen Ost: 753 Euro). Somit liegt der Zahlbetrag für die Begünstigten um mindestens 50% höher als der Durchschnitt!Leider hat die Bundesregierung auch keine Angaben darüber, ob und inwiefern dieser Personenkreis über eine betriebliche Altersvorsorge verfügt (Frage 13). Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs sowie der Antwort auf die Kleine Anfrage droht durch das Rentenpaket keine neue Frühverrentungswelle (Frage 10). Vor diesem Hintergrund ist völlig unverständlich, warum im parlamentarischen Verfahren zu prüfen sei, wie Frühverrentung verhindert werden kann. Dieser Punkt wird insbesondere dann noch einmal relevant, wenn es tatsächlich zu einer Art Stichtagsregelung kommen sollte, bei der bestimmte Gruppen gegenüber anderen Gruppen bevorzugt werden. Wie will die Bundesregierung dann diese Ungleichbehandlung – auch verfassungsrechtlich – rechtfertigen, wenn doch ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs gar keine Frühverrentung droht?Die Bundesregierung geht davon aus, dass anfänglich rund 200.000 Personen von der Rente ab 63 profitieren. Hiervon seien etwa drei Viertel Männer und ein Viertel Frauen. Diese Zahl wächst in den kommenden Jahren stetig an. Insgesamt würden nach Angaben der Bundesregierung auch über die Jahre bis 2030 rund 25% aller Neuzugänge in Altersrente von der Rente ab 63 profitieren (Frage 11). Im Jahr 2012 sind nach Angaben der Rentenversicherung rund 650.000 Personen in die Altersrente gegangen (Jahresbericht 2012 DRV). Leider wissen wir nicht, wie viele von diesen Personen die Voraussetzungen für die Rente ab 63 erfüllen. Diese Angabe benötigen wir jedoch um herauszufinden, wie viele Personen zusätzlich durch die neue Rentenart in Rente gehen (dies fragen wir nun in einer schriftlichen Frage nach).Das viele Geld fehlt an anderer Stelle und zwar dort, wo es wirklich gebraucht wird. Von der geplanten solidarischen Lebensleistungsrente wird nach Angaben der Bundesregierung nur so viel Geld zur Verfügung stehen, wie „unter Beachtung des allgemeinen Finanzierungsvorbehalts im Rahmen der vorhandenen finanziellen Spielräume aus Steuermitteln erfolgen, u.a. dadurch, dass Minderausgaben in der Grundsicherung im Alter als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen“ (Frage 20). Zusammengefasst heißt das vor allem: Die Lebensleistungsrente zur Bekämpfung von Altersarmut steht unter Finanzierungsvorbehalt.
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