Die Grünen begrüßen diesen Schritt, sehen aber deutlichen Nachbesserungsbedarf
Am 3. Juli hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, kurz und knapp den Mindestlohn, beschlossen. Neben dem allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro werden auch notwendige Verbesserungen im Tarifsystem vorgenommen: Es wird deutlich einfacher, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und branchenspezifische Mindestlöhne zu verabschieden.
Die Grünen treten bereits seit mehr als 10 Jahren für die Einführung des Mindestlohns ein und begrüßen diesen Schritt daher ausdrücklich. Nur auf diesem Weg können ein fairer Wettbewerb und das Ende von Lohndumping gesichert werden. Leider öffnen die zahlreichen Ausnahmen und Sonderregelungen im Entwurf der Bundesregierung Tür und Tor für eine Aushebelung des Mindestlohns. Dies betrifft insbesondere Langzeitarbeitslose, Zeitungsausträger, Saisonarbeiter und alle unter 18 Jahren. Besonders problematisch ist, dass für Langzeitarbeitslose und unter 18-Jährige jede Form der Lohnuntergrenze fehlt und diese Gruppen weiter für absolute Dumpinglöhne beschäftigt werden können. Für zahlreiche Beschäftigte kommt der Mindestlohn zudem erst 2017 anstatt 2015. Die nun drohende nochmalige Verlängerung der Übergangsregelung bis 2018 lehnen ebenso entschieden ab.
Hier finden Sie den Gesetzesentwurf des Bundesregierung und den Entschließungsantrag der Grünen: