Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung zur rollierenden Stichtagsregelung mehren Zweifel an Vereinbarkeit der Regelung mit dem Grundgesetz
Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über die praktische Umsetzung der rollierenden Stichtagsregelung bei der Rente ab 63 (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/drohende-klagen-rente-mit-vor-gericht-1.2293716). Diese Regelung wurde eingeführt, um einen befürchteten Missbrauch zu verhindern. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags offenbarte bereits kurz nach Verabschiedung des Rentenpakets schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken bei der Regelung. So müsse für eine verfassungskonforme Regelung zwischen vom Arbeitnehmer missbräuchlich herbeigeführter und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit unterschieden werden. Dass die rollierende Stichtagsregelung dies eben nicht kann, zeigen nun in erschreckender Deutlichkeit die Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung.
Anbei erhalten Sie die Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung sowie eine Kurzzusammenfassung von Markus Kurth.