Breites Bündnis aus Sozialverbänden stellt Forderungen an die Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts.
Im April 2014 ist das erneuerte europäische Vergaberichtlinienpaket in Kraft getreten. Innerhalb von zwei Jahren muss die Bundesregierung die Richtlinien in deutsches Recht umsetzen. Die Reform bietet die Möglichkeit bei zukünftigen Vergabeverfahren soziale und ökologische Kriterien stärker als bisher einzubeziehen. Die Bundesregierung hat im Januar 2015 die Eckpunkte der Reform verabschiedet. Im Mai erfolgte der Referentenentwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts.
Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, hierunter der die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, DGB, ver.di, GEW und weiterer hat gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht, dass es bei der Modernisierung des Vergaberechts auch Veränderung im Vergaberecht von Arbeitsmarkt- und sozialen Dienstleistungen nach SGB II/III geben muss. Eine ausgeprägte Qualitätsorientierung sollte den Kern der Reform bilden. Hier gilt es den besonderen Charakter sozialer Dienstleistungen, der stark individualisiert auf die persönliche Interaktion zugeschnitten sein muss, zu berücksichtigen. Das aktuelle Verfahren führt hingegen zu einem Qualitätsverlust der Angebote.
Hier geht es zur Pressemitteilung des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Hier geht es zur Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege.
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