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13.11.2015 – Rentenpolitik

Mobilität von Betriebsrenten

Gestern hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie verabschiedet. Meine Rede finden Sie nach einem Klick auf "mehr".
Meine Rede vom 12. November 2015: Die Koalition kann der Europäischen Union durchaus dank­bar sein. Schließlich ist es die EU-Mobilitätsrichtlinie, die die Bundesregierung nun letztlich zwingt, zumindest einen kleinen Teil dessen umzusetzen, was der Koaliti­onsvertrag verspricht. Die betriebliche Altersversorgung sei zu stärken, heißt es dort. Doch eigenmächtig gelingt wenig. Der Vorschlag von Andrea Nahles, das sogenannte Neue Sozialpartner­modell Betriebsrente, droht gerade am Widerstand der Sozialpartner zu scheitern. Bereits zwei Entwürfe aus dem Bundesarbeitsministerium mussten angesichts der massiven Gewerkschafts- und Arbeitgeber-Kritik ver­worfen werden. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Und selbst wenn sie es wäre: Die bisherigen Vorschläge zur Nahles-Rente schei­nen kaum geeignet, tatsächlich wie geplant eine umfas­sende Verbreitung von Betriebsrenten zu erreichen. Denn dazu bedürfte es, wenn man sich ehrlich macht, weniger einer tarifvertraglichen Lösung als einer gesetzlichen Regelung. Jeder neue Arbeitsvertrag müsste automatisch mit einem Angebot zur betrieblichen Altersversorgung sowie mit einer freiwilligen Opt-out-Option für die Be­schäftigten verbunden sein. Ob die Bundesregierung ein solches Modell durchsetzen könnte, ist vor dem Hinter­grund der bisherigen Entwicklung allerdings zu bezwei­feln. Immerhin: Die Umsetzung der EU-Vorgaben, zu der die Bundesregierung bis 2018 verpflichtet ist, wird Ver­besserungen nach sich ziehen. Die im entsprechenden Gesetzentwurf vorgesehenen verkürzten Unverfallbar­keitsfristen und die Reduzierung des Mindestalters für den Erhalt von Versorgungsanwartschaften dürften die Mobilität von Betriebsrenten erhöhen und ihre Attrakti­vität steigern. Gerade Jüngere und Frauen werden davon profitieren. Ebenso zu begrüßen ist, dass künftig auch die Anwartschaften eher unverfallbar sind und diejeni­gen von ausgeschiedenen Beschäftigten auch nach deren Ausscheiden dynamisiert werden sollen. Die Ungleich­behandlung zwischen ehemaligen und aktiven Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern hat damit ein Ende. Allerdings: Die Bundesregierung hätte bei der Trans­formation der Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht durchaus weiter gehen können. Wenig couragiert er­scheint auch der geplante – überaus späte – Termin des Inkrafttretens des Gesetzes. Erst im nahezu letztmögli­chen Moment, nämlich am 1. Januar 2018, werden die Regelungen Realität. Im Zusammenhang mit der Mobilitätsrichtlinie disku­tieren wir heute auch einen Änderungsantrag der Koali­tionsfraktionen. Geplant ist, Pensionsfonds in der Aus­zahlungsphase die Möglichkeit zu eröffnen, nicht mehr nur versicherungsförmige Anlagestrategien zu verfolgen. Durch die Option, auch risikoreicher zu agieren, sollen während der Rentenbezugszeit höhere Erträge erzielt werden können als bislang. Wie die öffentliche Anhö­rung im Ausschuss Arbeit und Soziales am vergangenen Montag zeigte, ist diese Einschätzung durchaus realis­tisch. Wir werden uns diesem Vorschlag deshalb nicht entgegenstellen. Wir täten aber gut daran, den Blick zu weiten. Dass nun bei angelegtem Kapital, das im Zeitraum des Ren­tenbezugs eigentlich ein sicheres Auskommen gewähr­leisten sollte, aggressive Anlagestrategien notwendig erscheinen, ist kein Zufall. Dass selbst ein Großunter­nehmen wie der Bosch-Konzern, der ein erhebliches In­teresse an der Umsetzung des Änderungsantrags hat, die erforderlichen Renditen für kaum erreichbar hält, weist auf ein grundsätzliches Problem kapitalgedeckter Syste­me hin: Nämlich ihre Anfälligkeit für die schwankende Ent­wicklung der Finanzmärkte. Kapitalgedeckte Altersvor­sorgesysteme sind seit Jahren unter Druck. Ein Ende der Niedrigzinsphase ist nicht absehbar. Vor diesem Hinter­grund ist auch die Forderung – unter anderem von der Ar­beitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung – zu verstehen, Unternehmen künftig Pensionsrückstellungen zu erleichtern, indem die Berechnungsvorschrift für den Rechnungszins angepasst wird. Übrigens: Bei der Riester-Rente ist die Situation der­zeit nicht besser. Bereits mehrere Versicherungsunter­nehmen haben das Geschäft mit Neu-Verträgen einge­stellt. Auch hier also wackelt das System angesichts der ungesunden wirtschaftlichen Entwicklung. Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Ohne Frage: Das Drei-Säulen-System ist nach wie vor das rich­tige Modell für die Alterssicherung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Betriebsrenten künftig auch all denjenigen Beschäftigten offen stehen, die bisher faktisch ausge­schlossen sind. Die Mobilitätsrichtlinie leistet dazu einen Beitrag, reicht aber bei weitem nicht aus. Die dritte Säule ist endlich auf eine solide Grundlage zu stellen, die eine faire und transparente Altersvorsorge ermöglicht. Eine zentrale Erkenntnis aus der Entwicklung in den vergan­genen Jahren ist indes, dass sich gerade die gesetzliche Rentenversicherung als ein Fels in der Brandung erwie­sen hat. Ihr Image als zukunftsunfähiger Dinosaurier konnte sie auch deshalb inzwischen ablegen. Wir wollen gerade die erste Säule weiter stärken und ihr Leistungs­vermögen so stabil wie möglich halten. Ein Absinken des Rentenniveaus auf unter 40 Prozent, wie in der heute veröffentlichten Prognos-Studie für die Zeit nach 2030 vorhergesagt, ist jedenfalls mit uns nicht zu machen. (Aus dem Plenarprotokoll 18/136)