01.06.2021 – Rentenpolitik
"Der Bundesfinanzhof bestätigt in beiden Urteilen die geltende Rechtsprechung: Generell und im Allgemeinen liegt Doppelbesteuerung nicht vor. Das Urteil schafft somit die nötige Klarheit zu einer über 15 Jahrezurückliegenden Reform. Demnach sind sowohl der mit dem Alterseinkünftegesetz eingeleitete Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen als auch die gesetzlichen Übergangsregelungen im Grundsatz verfassungskonform.
Es zeigt sich aber, dass es offenbar eine grundsätzlich unterschiedliche Auffassung bei der Bewertung des Grundfreibetrags zwischen dem damaligen Gesetzgeber und der Auffassung des Bundesfinanzhofs gibt. Der Gesetzgeber ging aus guten Gründen davon aus, dass der Grundfreibetrag als steuerfreie Rente voll zu berücksichtigen ist. Schließlich wird in der Einzahlungsphase auch auf das Gesamteinkommen einschließlich des Grundfreibetrags der volle Beitrag zur Rentenversicherung erhoben. Es wird nun genau die Begründung des Bundesfinanzhofs zu prüfen sein. Es ist möglich, dass zur Herstellung eines endgültigen Rechtsfriedens noch einmal das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem damaligen Urteil, welches Auslöser zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung war, die Rolle des Grundfreibetrags nicht exakt erörtert. Eine abschließende Klärung wäre insoweit wünschenswert."
Das Interview im MDR: https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/au...
Das entscheidendere Urteil des Bundesfinanzhofs finden Sie hier: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemel...