19.07.2018 – Rentenpolitik
„Wir brauchen vor allem Lösungen für Verträge, die Arbeitnehmer vor 2004 abgeschlossen und in die diese allein eingezahlt haben. Denn die Betroffenen empfinden die bestehende Regelung zurecht als ungerecht, da sie sich im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden haben. Ein erster Schritt ist die Halbierung der Beitragszahlungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Schaffung eines Freibetrags für kleine Betriebsrenten. Diese Maßnahmen sind jedoch aus Steuermitteln zu finanzieren“
Zum Hintergrund:
Das Problem der sogenannten "Doppelverbeitragung" bei Betriebsrenten
aus Direktversicherungen und sonstigen Versorgungsbezügen stellt sich immer dann, wenn sowohl während der Anspar-
bzw. Anwartschaftsphase als auch während des späteren Leistungsbezugs Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.
Den NOZ-Artikel finden Sie hier: https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/...