12.05.2016 – Rentenpolitik
Der Vorschlag der Bundesregierung zur Flexi-Rente wird die flexiblen Rentenübergänge nicht umfassend regeln. Die Grüne Bundestagsfraktion hat hingegen bereits im Juni 2015 einen Antrag unter dem Titel "Flexible und sichere Rentenübergänge ermöglichen" in den Bundestag eingebracht. Ziel des Antrages ist es, dass Menschen grundsätzlich die Möglichkeit haben sollen, selbst zu entscheiden, wann und wie sie den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gestalten möchten. Das kann ein gleitender Wechsel in die Rente durch eine Reduzierung der Arbeitszeit sein, ein Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus oder der klare Schlussstrich unter das Arbeitsleben durch den Bezug einer vollen Altersrente. Auch wenn das Arbeits- und Rentenrecht bereits heute eine gewisse Flexibilität ermöglicht, erweisen sich einige Regelungen als zu starr, um den Bedürfnissen der Älteren nach einem selbstbestimmten Rentenübergang gerecht zu werden. Dies steht auch dem Ziel entgegen, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, um eine längere Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen. So hindern etwa die Regelungen zum Hinzuverdienst viele Beschäftigte, eine Teilrente in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie gern Schritt für Schritt aus dem Erwerbsleben ausscheiden würden.
Rechtliche Unsicherheiten hindern Arbeitgeber daran, ihre Angestellten auch im Rentenalter weiter zu beschäftigen. Für Rentnerinnen und Rentner ist es nicht nachvollziehbar, warum ihren Rentenbeiträgen keine Leistungen gegenüberstehen, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig sind. Auch ist es heute erst mit 63 Jahren möglich, in Rente zu gehen, selbst wenn Beschäftigte bei früherem Rentenbezug bereit und in der Lage wären, auch höhere Abschläge auf ihre Altersrente in Kauf zu nehmen. Selbstverständlich haben Beschäftigte nur dann eine echte Wahl, wenn die Voraussetzungen stimmen. Denn nur wer gesund ist, einen festen Job hat und über die entsprechenden finanziellen Sicherheiten verfügt, kann wirklich selbst bestimmen, wie und wann der Wechsel in den Ruhestand stattfindet. Auch an dieser Stelle besteht teils erheblicher Handlungsbedarf. Zwar hat sich die Beschäftigungssituation Älterer verbessert und gesundheitlich beeinträchtigte Personen können durch Rehabilitation, betriebliche Wiedereingliederung bzw. individuelle Anpassung des Arbeitsumfelds immer häufiger ihren Arbeitsplatz behalten. Doch viel zu selten werden Beschäftigte effektiv vor Stress geschützt. Auch fehlt es häufig an einer systematisch betriebenen betrieblichen Gesundheitsförderung, obwohl es sich nachweislich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rechnet. Zudem gelingt insbesondere Beschäftigten in besonders belasteten Berufen nur vereinzelt der nahtlose Übergang von einem Beschäftigungsverhältnis in die Rente.