17.11.2020 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
Wie ist es um die Systeme der sozialen Sicherung, gerade das der Alterssicherung, bestellt, und welche Weichenstellungen sind erforderlich?
Das sage ich dazu:
„In diesen Krisenzeiten zeigt sich das enorme Potenzial der Sozialversicherungen. Ein Beispiel: Während das Kurzarbeitergeld massenhaft und über längere Zeit einen gewissen Halt bietet, stellen steuerfinanzierte Überbrückungshilfen – so sinnvoll sie im Einzelfall auch sein können – letztlichnur eine Krücke dar. So dürfen Soloselbstständige daraus nicht die Kosten für ihren Lebensunterhalt bestreiten. Gleichzeitig kommt für viele Selbstständige der Antrag auf Grundsicherung wegen zu hoher Rücklagen oder des Partnereinkommens nicht in Betracht. Ein erleichterter Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wäre die deutlich bessere Antwort zur künftigen Absicherung gegen Einkommenseinbußen.
Gleichzeitig stellt die Krise die enormen Vorzüge der gesetzlichen Rentenversicherung als Einkommensversicherung heraus. Viele der nicht anderweitig, etwa über berufsständige Versorgungswerke, abgesicherten Selbstständigen müssen momentan auf ihre Rücklagen für das Alter zugreifen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die angesammelten Rentenversicherungsansprüche sind im Gegensatz zu frei verwertbaren Anlagen und privatem Vermögen auch im Falle einer Insolvenz pfändungssicher.
Die Coronakrise ändert den Blick vieler Selbstständiger auf unsere Sozialversicherungssysteme. Nun erscheinen diese als solide Basis, die das Risiko einer Selbstständigkeit oder Gründung entscheidend verringern kann. Anders als private kapitalgedeckte Versicherungen fußen die Sozialversicherungen auf sehr großen und breitgefächerten Risikokollektiven.
Deswegen und wegen des Leistungsspektrums ist die Einbeziehung der nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowohl sinnvoll als auch versicherungsmathematisch plausibel. Wichtig ist es allerdings, praktikable und flexible Regelung speziell für Selbstständige zu finden: Die Möglichkeit flexibler Beitragszahllungen, Karenzzeiten für Gründer und natürlich die Berücksichtigung bereits bestehender private Altersvorsorgeformen sind daher unverzichtbar. Denn die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung soll für Selbstständige eine Risikoentlastung bedeuten und keine zusätzliche Belastung.“