01.03.2018 – Rentenpolitik
Seit der Strafvollzugsreform im Jahr 1976 sollen alle arbeitenden Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Mehr als vierzig Jahre sind seitdem vergangen, und geschehen ist: faktisch nichts. Ein entsprechendes Bundesgesetz scheitert seitdem nicht zuletzt am Widerstand der Bundesländer. Da während der Strafhaft trotz Beschäftigung keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden, entfallen für viele Strafgefangene oft entscheidende Teile der Lebensarbeitszeit für die Altersvorsorge.
Doch in den vergangenen Monaten war Bewegung erkennbar. Im Rahmen verschiedener Fachministerkonferenzen haben sich die Länder in jüngster Zeit intensiv mit der Thematik befasst. Intern liegen auf dieser Grundlage bereits Konzepte zur Umsetzung einer aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen dringend notwendigen Reform vor.
Dies ist Anlass für uns, die Bundesregierung im Rahmen einer umfassenden Kleinen Anfrage um Informationen unter anderem zum aktuellen Stand der Verhandlungen, zur Zahl der arbeitenden Strafgefangenen und zu deren sozialer Sicherung, zur durchschnittlichen Entlohnung, zur Armutsgefährdung im Alter und zur möglichen finanziellen Belastung der Landeshaushalte zu bitten.
Die Kleine Anfrage wird der Bundesregierung in dieser Woche zugehen. Wir rechnen mit einer Antwort binnen zwei Wochen.
Die Fragen können Sie bereits jetzt hier herunterladen: 180301 KA Strafgefangene und Rentenversicherung_Markus Kurth.pdf