22.06.2023 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales, Grüne Politik
Die vorzeitige Angleichung der Ostrenten an das Westniveau ist ganz wesentlich eine Folge der guten Lohnentwicklung im Osten. Das zeigt, wie wichtig das Tariftreuegesetz ist, denn Tariflöhne sind gute Löhne, und das bedeutet später auch solide Rentenfinanzen und gute Renten.
Wenn wir den Disruptionsprozess, den Strukturbruch betrachten, den die Jahre nach 1990 für die neuen Bundesländer bedeutet haben und der für viele eine existenzielle Erfahrung von Verlust, sozialer Unsicherheit und dergleichen war, müssen wir rückblickend konstatieren, dass sich das Umlagesystem in dieser so extremen Phase hervorragend bewährt hat. Ich glaube, das kann man gar nicht hoch genug einschätzen.
Im „Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung“ schreibt Gerhard Ritter: Bei der Vereinigung hat sich das Umlageverfahren in der GRV bewährt. Die Übernahme der Rentner in die Solidargemeinschaft der bundesdeutschen Rentenversicherung wäre nicht möglich gewesen, wenn statt diesem Verfahren, in dem die Renten aus den laufenden Beitragseinnahmen der Versicherten bezahlt werden, ein Kapitaldeckungsverfahren – wie in jeder Privatversicherung – bestanden hätte. Für eine lange Übergangszeit hätten – bei einem Kapitaldeckungsverfahren – bis zum Aufbau eines eigenen Kapitalstocks durch die Rentner des Ostens diese Renten allein vom Staat gezahlt werden müssen. Das hätte zwangsläufig zu sehr viel niedrigeren Renten geführt.