29.06.2017 – Rentenpolitik
Neuerungen im Rentenrecht ab dem 01.07.2017
Bereits Anfang Januar dieses Jahres trat das Flexirentengesetz in Kraft. Zum 01. Juli wird nicht nur die Hinzuverdienstgrenze auf 6300 € angehoben, sondern auch Sonderzahlungen werden bereits ab dem 50. Lebensjahr ermöglicht.
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