07.05.2019 – Rentenpolitik
Sozialpartnermodell der Bundesregierung: keine Anzeichen, dass sich die neue Betriebsrente materalisiert
Wir haben die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage unter anderem nach der praktischen Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt. Die Antwort fällt ernüchternd aus.
Mein Statement:
„Ich sehe keinerlei Anzeichen, dass sich das Sozialpartnermodell materialisiert. Auch nach inzwischen fast eineinhalb Jahren ist es nicht mehr als eine vage Hoffnung der Bundesregierung. Und dennoch will die Bundesregierung bis zum Alterssicherungsbericht 2020 warten, um festzustellen, wie es um die betriebliche Altersversorgung steht. Das bedeutet, dass in dieser Legislaturperiode nichts mehr passieren wird, obwohl sich nichts zum Besseren ändert.
Dabei zeigen die Zahlen unserer Kleine Anfrage, dass wirksame Maßnahmen dringend nötig sind. Um die Verbreitung der Betriebsrente besonders in kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen, sehen wir Grünen vor, dass Arbeitgeber künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten und diese mitzufinanzieren. Dazu braucht es einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds als freiwillige Anlagemöglichkeit, der gerade bei Betriebswechseln dazu beiträgt, dass im Laufe des Erwerbslebens eine anständige Betriebsrente aufgebaut werden kann.“
Das Handelsblatt berichtet: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/betriebliche-altersversorgung-gruene-fordern-betriebsrenten-pflicht-fuer-unternehmen/24312062.html?social=tw-hb_po-li-ne-or-
Die Antwort der Bundesregierung können Sie hier herunterladen: 190429 KA_Die betriebliche Altersversorgung nach dem BRSG_Antwort.pdf
