20.11.2020 – Arbeit und Soziales
Am 19. November 2020 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, der Regelungen u.a. in den Bereichen Renteninformation und Rehabilitation vorsieht. Darüber hinaus reformiert das Gesetz die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialversicherungswahlen, aus denen die Selbstverwaltung der Rentenversicherung, der Krankenkassen und der Unfallversicherung hervorgeht. Mehrere Millionen Mitversicherte, zum allergrößten Teil Frauen, werden trotz der Neuregelungen im Sozialwahlrecht auch in Zukunft nicht mitwählen können. Wir wollen das ändern und haben dazu einen eigenen Antrag eingebracht. Leider wurde dieser mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Unseren Grünen Antrag finden Sie hier: 200915 A Sozialversicherungswahlen.pdf
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung: 201021 GE Sozialwahlen_Renteninformation_Reha.pdf
Der ÄA der Koalitionsfraktionen: 201118 ÄA Koalition Sozialwahlen.pdf