11.01.2022 – Rentenpolitik
Wir haben die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten nun noch einmal kurzfristig angehoben. Jahreseinkünfte bis zu rund 46.000 Euro führen damit auch im Jahr 2022 nicht zu Rentenkürzungen. Wer seine Arbeitskraft in dieser schwierigen Zeit zum Beispiel im medizinischen Bereich zur Verfügung stellen möchte, sollte keine Nachteile erleiden.
Innerhalb der Koalition haben wir darüber hinaus vereinbart, diese Regelung zum Hinzuverdienst dauerhaft zu entfristen. Wir schaffen damit mehr Flexibilität beim Rentenübergang und ersparen der Rentenversicherung erheblichen Verwaltungsaufwand. Die letzten Jahre haben übrigens gezeigt, dass die Gefahr des Missbrauchs besserer Hinzuverdienstmöglichkeiten gering ist.Hier geht es zum Artikel: https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-...