«
»
«
»

19.05.2011 – Inklusion

Finanzgericht Münster stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen

Immer häufiger greifen Kommunen auf das Kindergeld von Kindern mit Behinderungen zurück.
Dass sie dies nicht ohne Weiteres dürfen, urteilte nun das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen 12 K 2057/10 Kg). Hier finden Sie Informationen zum verhandelten Fall: www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2011/12_K_1891_10_Kgurteil20110325.html