Die Beteiligung an den diesjähren Sozialwahlen lag bei 30 Prozent.
Es ist erfreulich, dass der Abwärtstrend der vergangenen Jahrzehnte vorerst gestoppt ist. Die Wahlen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung sind ein wesentlicher Bestandteil gelebter Demokratie. Sie sind in dieser Form international einzigartig.
Bei einer Wahlbeteiligung von nur 30 Prozent kann jedoch keine Zufriedenheit herrschen.
Es bedarf Anstrengungen, um die Sozialwahlen bekannter und sowohl die Listenaufstellung, als auch die Arbeit der Selbstverwaltung transparenter zu machen. Es sollte zudem geprüft werden, ob das Quorum zur Gründung neuer Kandidatenlisten nicht zu hoch ist.
Leider findet beim überwiegenden Teil der Sozialversicherungsträger eine so genannte Friedenswahl statt. Diese tritt immer dann ein, wenn weniger Bewerber auf der Wahlliste stehen, als Sitze in der Selbstverwaltung zu vergeben sind. Dies ist nicht im Sinne demokratischer Entscheidungsmöglichkeiten.
Daher müssen wir nun auf der Grundlage der Erfahrungen sowie des Schlussberichts des Bundeswahlbeauftragten gemeinsam schauen, wie wir bei diesen Trägern zu einem Wettbewerb zwischen Kandidatinnen und Kandidaten kommen und die Sozialwahlen reformieren können.