In zwei mündlichen Fragen wollte ich von der Bundesregierung wissen, welches Ziel die Bundesregierung mit der Studie zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) verfolgt und wie es mit den Schülerbeförderungskosten weitergeht.
Anbei erhalten Sie die Antworten auf meine Fragen:
(nachzulesen unter: http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17135.pdf, ab S. 16066)
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf dieFrage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 89):
Welches Ziel verfolgt die vom Bundesministerium für Arbeitund Soziales geplante wissenschaftliche Studie zur Bildungund Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich, die im Jahr 2011 beginnt, über zweiJahre andauert und rund 215 000 Euro kostet?
Erklärtes Ziel der Armutsbekämpfungspolitik derBundesregierung ist es, verschlossene oder nicht wahrgenommeneTeilhabemöglichkeiten trotz bestehender Einkommensarmut zu eröffnen. Das Bildungs- und Teilhabepaketist eine Maßnahme auf der Grundlage einerGesetzesinitiative der Bundesregierung, die die Teilhabemöglichkeitenbenachteiligter Kinder an schulischerund außerschulischer Bildung sowie an kulturellen Angebotenverbessern soll. Im Rahmen der Forschung für den 4. Armuts- undReichtumsbericht wurde bereits im August 2011 dasForschungsvorhaben mit dem Titel "Bildung und Teilhabevon Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich"an das Institut für Sozialforschung undGesellschaftspolitik, ISG, in Köln vergeben. Das Erkenntnisinteressezielt darauf, in welchem Umfang undvon welchen Personengruppen Leistungen in Anspruchbzw. nicht in Anspruch genommen werden und aus welchenGründen dies geschieht und inwieweit durch dieLeistungen neue Teilhabemöglichkeiten eröffnet oderneue Finanzierungsgrundlagen für Leistungen geschaffenwerden. Dabei ist von besonderem Interesse, wodurchdie Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketsmöglicherweise erleichtert bzw. erschwert wird.Das Forschungsvorhaben dauert acht Monate. Ergebnissesollen bis Ende des 1. Quartals 2012 für die Verwendungim 4. Armuts- und Reichtumsbericht vorliegen.
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf dieFrage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7411, Frage 90):
Zu welchem Ergebnis kommt das Bundesministerium fürArbeit und Soziales bei der angekündigten Ermittlung (sieheBundestagsdrucksache 17/6272, Antwort zu Frage 20) des imRahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erbringendenEigenanteils aus dem Regelsatz an den Schülerbeförderungskosten?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirdLändern und kommunalen Spitzenverbänden im Rahmender Konferenz oberster Landessozialbehörden,KOLS, voraussichtlich Mitte November 2011 einen Vorschlagfür die Quantifizierung des aus dem Regelbedarfin der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherungfür Arbeitsuchende zu erbringenden Eigenanteils vorlegen.Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass dieser Eigenanteilnur für Schülermonatsfahrkarten gilt, die für einenfestgelegten Tarifbereich ohne weitergehende Beschränkungenund deshalb auch für den privaten Mobilitätsbedarfnutzbar sind. Schülermonatsfahrkarten, die nur fürden Weg von der Wohnung zur Schule und zurück gelten,fallen nicht darunter.