Bundesregierung benachteiligt Arbeitslose, die trotz großer Mühen ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung zahlten
In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage erklärt die Bundesregierung, dass nicht alle Menschen im Arbeitslosengeld II-Bezug von möglichen Beitragserlassen profitieren.
Nach Angaben der Bundesregierung haben von den Versicherten im Basistarif, die Anspruch auf den Tarif mit halbierten Beitrag haben, rund 2.056 Personen Beitragsrückstände von mindestens drei Monatsbeiträgen. Wie viele hiervon Arbeitslosgengeld II erhalten ist indes ungewiss. In Gesprächen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung habe der Verband einen Forderungsverzicht für die sog. Altschuldenfälle (ALG II-Empfänger mit Beitragsrückstünden von mehr als drei Monaten) in Aussicht gestellt. Ob diese Gespräche zu einem Erfolg führen, ist noch ungewiss.
Im Rahmen des wohl in dieser oder in einer der kommenden Woche zu verabschiedenden SGB IV-Gesetzentwurfes wird gesetzlich geregelt, dass fortan alle privat krankenversicherten ALG II-EmpfängerInnen den vollen Beitragssatz erhalten. Dieser wird direkt an den Versicherer gezahlt. Diese Regelung gilt auch für die nicht-bestandskräftigen Fälle, d.h. für solche ALG II-Empfänger, die gegen ihren Bescheid einen Widerspruch eingelegt haben und eine Klage vor dem Sozialgericht führen.
Bei allen Regelungen bleiben solche arbeitslosen Menschen außen vor, die privat Schulden aufgenommen oder die Beiträge über ihr Schonvermögen beglichen haben. Sie werden gegenüber den anderen EmpfängerInnen benachteiligt.
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