Kabinett verabschiedet Kriterien für betreuungsrechtliche Zwangsbehandlungen
Gesetzentwurf soll allerdings im Eiltempo durch's Parlament
Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2012 festgestellt, dass es für die ärztliche Behandlung von Menschen, die unter Betreuung stehen und selbst in die Behandlung nicht einwilligen können, keine gesetzliche Grundlage gibt.
Nach unseren Informationen plant die Bundesregierung dieses Gesetz ohne ordentliches Gesetzgebungsverfahren im Eiltempo durchzubringen. Anstatt einer öffentlichen Anhörung soll es nur ein erweitertes Berichterstattergespräch geben. Ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff erfordert unseres Erachtens allerdings eine sorgfältige Beratung.
Anbei finden Sie den "Entwurf einer Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme": https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2012/november/gesetz-zur-zwangsbehandlung-muss-sorgfaeltig-abgewogen-werden_ID_4386229.html
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