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14.11.2012 – Inklusion

Kabinett verabschiedet PID-Verordnung

Nachdem der Bundestag sich im Sommer 2011 gegen ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik entschieden hatte, beschloss das Kabinett heute die entsprechende Verordnung.
Mit der PID lassen sich im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf Erkrankungen untersuchen. Sie ermöglicht so eine Entscheidung darüber, welche Embryonen in die Gebärmutter übertragen bzw. welche verworfen werden. In eine solche Entscheidung fließen immer Werturteile darüber ein, welches Leben als lebenswert gilt. Gleichzeitig bildet sich eine Liste von Erkrankungen, die regelmäßig nicht Die Verordnung ist insbesondere problematisch, da sie die Zahl der Zentren, die eine PID anbieten dürfen, nicht begrenzt. Möchte ein Zentrum diese Leistung wirtschaftlich erbringen, besteht natürlich ein Interesse an einer möglichst hohen Fallzahl. Mit steigender Zahl an Zentren ist daher auch mit einer steigenden Zahl an PIDs zu rechnen. Darüber hinaus sind die Ethikkommissionen, die in der Verordnung zur Kontrolle des Vorgangs vorgesehen sind, nicht hinreichend unabhängig von den Zentren angesiedelt. Behinderte Menschen und ihre Verbände, zahlreiche Bundestagsabgeordnete sowie einige Landesregierungen haben die Verordnung bereits im Vorfeld kritisiert. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Hier bietet sich auch die Möglichkeit, sie noch zu verändern.